Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
MOCANOX - Wiecanowski und Mohr GbR
Fleethörn 7
24103 Kiel
Vertreten durch: Levin Mohr und Max Wiecanowski
Kontakt: info@mocanox.com / +49 431 12847297
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen der Firma MOCANOX – Wiecanowski und Mohr GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“), insbesondere im Bereich der Videoproduktion, Fotoproduktion und Content Creation. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Mit Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB in vollem Umfang an.
3. Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Umfangs bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte (z. B. Freelancer, Subunternehmer) einzusetzen
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot genannten Preis.
4.2 Zahlungen erfolgen in zwei Raten:
50 % bei Auftragserteilung (nach Angebotsannahme),
50 % nach Abnahme bzw. Lieferung der finalen Leistung.
4.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5. Stornierung und Ausfallhonorar
5.1 Bei Stornierung durch den Auftraggeber nach schriftlicher Bestätigung, jedoch vor Produktionsbeginn, wird ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 30 % der Gesamtvergütung fällig.
5.2 Erfolgt die Stornierung nach Beginn der Produktion, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen. Dabei kann der Auftragnehmer bis zu 100 % der vereinbarten Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen, geltend machen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Rechte, Freigaben und ggf. Genehmigungen (z. B. Drehorte, Protagonisten) rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen. Mehraufwände durch Wartezeiten, Umbuchungen oder Leerlaufzeiten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
7. Rohmaterial und Datenarchivierung
7.1 Sämtliche Rohdaten (z. B. unbearbeitete Videodateien, Audiodateien, Projektdateien) verbleiben im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
7.2 Der Auftragnehmer archiviert Rohmaterial und Projektdaten für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten nach Projektabschluss.
7.3 Nach Ablauf dieser Frist kann das Material ohne Ankündigung gelöscht werden. Ein Anspruch auf spätere Wiederherstellung besteht nicht.
8. Nachbearbeitung und Änderungswünsche
8.1 Zwei (2) Korrekturschleifen sind im vereinbarten Preis enthalten. Diese umfasst kleinere, zumutbare Änderungen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Konzepts.
8.2 Weitere Änderungen, insbesondere über die zweite Korrektur hinaus, werden gesondert nach Stundensatz oder Pauschale abgerechnet.
8.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zustellung der Vorschauversion schriftlich Feedback oder Änderungswünsche zu übermitteln. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Material automatisch als freigegeben, und das Projekt wird als abgeschlossen gewertet.
8.4 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind nachträgliche Änderungen nach dieser Frist nur gegen zusätzliche Vergütung möglich.
9. Leistungserbringung und Termine
9.1 Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden.
9.2 Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Krankheit, technischen Störungen oder durch Dritte verlängern Lieferzeiten angemessen.
9.3 Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers liegen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und berechtigen zur Anpassung von Terminen oder zur Nachberechnung.
10. Veröffentlichung und Eigenwerbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die produzierten Inhalte ganz oder in Teilen zur Eigenwerbung zu nutzen (z. B. auf Website, Social Media, Messen, Wettbewerben). Wünscht der Auftraggeber eine Einschränkung, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
11. Nutzung auf digitalen Plattformen
Die Nutzung der Inhalte auf Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok oder im TV erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle hierfür erforderlichen Nutzungsrechte (insbesondere Musik, Logos, Personenrechte, Markennutzung) eigenverantwortlich zu klären. Der Auftragnehmer haftet nicht für Sperrungen oder rechtliche Konsequenzen, die aus unzureichender Rechteklärung entstehen.
12. Reisekosten und Spesen
12.1 Anfahrten im Stadtgebiet Kiel sind kostenfrei.
12.2 Für Fahrten außerhalb wird eine Pauschale von 0,30 €/km berechnet.
12.3 Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden gemäß Belegen oder vorher vereinbarter Pauschalen gesondert berechnet.
13. Datenschutz (DSGVO)
13.1 Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
13.2 Für alle personenbezogenen Inhalte (z. B. Gesichter, Stimmen, Aussagen) ist der Auftraggeber verantwortlich, vorab rechtssichere Einwilligungen der betroffenen Personen einzuholen.
13.3 Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. für Cloud-Speicherung, Freelancer).
13.4 Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
14. Vertraulichkeit / Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordener Informationen, insbesondere solcher geschäftlicher, kreativer oder technischer Natur. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
15. Haftung
15.1 Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
15.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
15.3 Für Inhalte, Daten, Lizenzen oder Rechte, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei rechtliche Verantwortung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter insoweit frei.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Gerichtsstand ist Kiel, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
16.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: August 2025

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